Es gibt viele Möglichkeiten und Anlässe die Stiftung zu unterstützen:
Da Zustiftungen und Zuwendungen steuerlich geltend gemacht werden können, fördert der Staat insbesondere steuerbegünstigte Stiftungen. Selbstverständlich erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung).
Falls Sie Fragen haben, können Sie gerne die Geschäftsstelle der Stiftung oder die Vorsitzenden des Vorstandes oder des Beirates anrufen.