Stiftungsvorstand
der Deutschen Morbus-Bechterew-Stiftung
Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt als einziges Organ einer Stiftung den Stiftungsvorstand zwingend vor. Seine wesentliche Aufgabe ist die Vertretung der Stiftung sowie deren Geschäftsführung. Mit Stiftungsantrag für die Deutsche Morbus-Bechterew-Stiftung bei der Regierung von Unterfranken ist hier der jeweils amtierende geschäftsführende Vorstand des DVMB Bundesverbands vorgesehen. Seine Amtszeit ist an die in der Regel zwei Jahre laufende Amtszeit der Vorstandschaft der DVMB e.V. gebunden. Aus ihrer Mitte wählt der Stiftungsvorstand einen Vorsitzenden.
Der Stiftungsvorstand stellt sich vor
Fotos: Ralf Bauer